Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.12.2018 - I-20 U 124/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45283
OLG Düsseldorf, 06.12.2018 - I-20 U 124/15 (https://dejure.org/2018,45283)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.12.2018 - I-20 U 124/15 (https://dejure.org/2018,45283)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Dezember 2018 - I-20 U 124/15 (https://dejure.org/2018,45283)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,45283) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 211
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 08.03.2018 - C-395/16

    DOCERAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2018 - 20 U 124/15
    Das Ersuchen ist vom Europäischen Gerichtshof durch Urteil vom 08.03.2018 - C-395/16 - (Bl. 459 ff GA) wie folgt beschieden worden:.

    Die anzuwenden Grundsätze stehen aufgrund des Urteils des EuGH vom 08.03.2018 - C-395/16 - fest.

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2018 - 20 U 124/15
    Zwar kommt nach der Rechtsprechung ausnahmsweise ein Bestreiten eigener Handlungen und Wahrnehmungen in Betracht, wenn die Partei nach der Lebenserfahrung glaubhaft macht, sich an gewisse Vorgänge nicht mehr erinnern zu können; die bloße Behauptung, sich nicht zu erinnern, reicht indessen nicht aus (vgl. BGH NJW 1995, 130 m.w.N.).
  • BGH, 07.10.2020 - I ZR 137/19

    Papierspender

    (1) Die Darlegungs- und Beweislast für einen Schutzausschluss nach Art. 8 Abs. 1 GGV obliegt der Partei, die sich darauf beruft (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts, BeckRS 2017, 128452 Fn. 81; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2019, 211 [juris Rn. 102]; Jestaedt in Eichmann/Jestaedt/Fink/Meiser aaO Art. 8 GGV Rn. 10; Ruhl in Ruhl/Tolkmitt aaO Art. 8 Rn. 40 und 80; Hackbarth, GRUR 2018, 614, 615; zu § 3 Nr. 1 DesignG vgl. Eichmann/Jestaedt in Eichmann/Jestaedt/Fink/Meiser aaO § 3 DesignG Rn. 13; aA wohl BeckOK.Designrecht/Thiele aaO Art. 8 GGV Rn. 13b).
  • KG, 15.10.2020 - 12 U 49/18

    Eingetragene Genossenschaft: Schadensersatz wegen pflichtwidrigem Verkauf von

    Glaubhaftmachung eines Nichtwissens ist dabei nicht im Sinne von § 294 ZPO zu verstehen, sondern im Sinne einer Plausibilität (so auch BAG, Beschluss vom 13. November 2007 - 3 AZN 449/07 -, Rn. 20, juris) bzw. im Sinne der Lebenserfahrung (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 06. Dezember 2018 - I-20 U 124/15 -, Rn. 111, juris).
  • OLG Hamburg, 30.01.2020 - 5 U 6/08

    siebenmedia, siebenmedia - Kennzeichenstreitsache auf Unterlassung einer

    Der Senat hält es daher für angezeigt, im Fall einer Schutzrechtsverwarnung, die keine Abnehmerverwarnung ist, ein Verschulden regelmäßig zu verneinen, wenn der - anwaltlich beratene - Schutzrechtsinhaber eine Verletzung seines Rechts aus vernünftigen Überlegungen für so naheliegend halten durfte, dass die auch der Klärung etwa verbliebener Ungewissheiten dienende Abmahnung gerechtfertigt erschien (vgl. in diesem Sinn bereits HansOLG, a.a.O.; zum Patentrecht OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2019, 211, 216 - Zentrierstifte II).
  • BPatG, 23.11.2023 - 30 W (pat) 802/21
    Da es Verwendung für ein Spielzeugelement finde, spreche - anders als z.B. bei Zentrierstiften, die für die Industrie gedacht seien (s. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2019, 211 - Zentrierstifte II = DOCERAM II) - die objektive Sicht dafür, dass sich der Entwerfer neben technischen auch von ästhetischen Überlegungen habe leiten lassen und die Noppenoberseite minimalistisch glatt und flach (statt konkav, konvex, offen, hohl, mit Rinne, mit Loch etc.) gestaltet habe, um damit der Phantasie beim Verbauen freien Lauf zu lassen.
  • BPatG, 23.11.2023 - 30 W (pat) 803/21
    Da es Verwendung für ein Spielzeugelement finde, spreche - anders als z.B. bei Zentrierstiften, die für die Industrie gedacht seien (s. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2019, 211 - Zentrierstifte II = DOCERAM II) - die objektive Sicht dafür, dass sich der Entwerfer neben technischen auch von ästhetischen Überlegungen habe leiten lassen und die Noppenoberseite minimalistisch glatt und flach (statt konkav, konvex, offen, hohl, mit Rinne, mit Loch etc.) gestaltet habe, um damit der Phantasie beim Verbauen freien Lauf zu lassen.
  • LG Düsseldorf, 05.10.2023 - 14c O 97/23
    Die insoweit darlegungs- und glaubhaftmachungsbelastete Antragsgegnerin (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.12.2018, GRUR-RR 2019, 211 Rn. 28 - Zentrierstifte II) hat auf einen entsprechenden Hinweis der Antragstellerin nicht hinreichend konkret dargelegt, dass eines oder mehrere Merkmale der Verfügungsgeschmacksmuster ausschließlich technisch bedingt i. S. d. Art. 8 Abs. 1 GGV seien, sodass diesen erst Recht nicht die Schutzfähigkeit auf Grund fehlenden Designüberschusses abgesprochen werden kann.
  • LG Düsseldorf, 16.02.2023 - 14c O 87/22
    Dass einzelne Merkmale unberücksichtigt zu bleiben haben, haben die insoweit darlegungs- und glaubhaftmachungsbelasteten Antragsgegnerinnen (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2019, 211 Rn. 28 - Zentrierstifte II) nicht dargelegt.
  • LG Hamburg, 07.12.2021 - 310 O 26/21

    Designrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen einer angeblichen Designverletzung

    Ist also die technische Funktionalität der einzige das Design bestimmende Faktor, liegt eine schutzausschließende technische Bedingtheit vor (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2019, 211 (213) Rn. 27 - Zentrierstifte II).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht